Kürzungen bei der Lehrlingsunterweisung treffen die Ausbildungsbetriebe

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Tischler Schreiner Deutschland (TSD) fordert die Rücknahme der im Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Kürzungen bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und bei den überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS). Der Bundesinnungsverband warnt vor steigenden Belastungen für Ausbildungsbetriebe und einer Schwächung der Fachkräftesicherung im Handwerk. Mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich der Verband deshalb gegen die geplanten Einschnitte gewandt.

Die Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt 2027 senkt den ÜLU-Bundeszuschuss von 90 Mio. Euro im Jahr 2026 auf knapp 80 Mio. Euro und den Ansatz für die Investitionsförderung der Bildungsstätten von 55 auf 47,8 Mio. Euro. Bund und Länder können die Betriebe jeweils mit bis zu einem Drittel der ÜLU-Kosten entlasten. Davon ist die Förderpraxis jedoch weit entfernt: Nach der jüngsten Kostenanalyse des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) trägt der Bund derzeit 23 Prozent anstelle der anzustrebenden 33 Prozent; Gleiches gilt für die Länder. Die Differenz zahlen die Betriebe.

Eine Beispielrechnung aus dem Tischler- und Schreinerhandwerk zeigt, was das konkret bedeutet: Über die acht Lehrgangswochen der ÜLU fallen je Auszubildenden rund 7.100 Euro Lehrgangskosten an. Selbst bei einer vollständigen Beteiligung von Bund und Ländern verbleiben rund 3.600 Euro beim Betrieb. Damit tragen die Ausbildungsbetriebe bereits heute mehr als die Hälfte der Lehrgangskosten. Hintergrund ist, dass die Grundstufe nicht vom Bund gefördert wird und sich die Kostensätze seit 1999 je nach Lehrgang auf das Doppelte bis nahezu Vierfache erhöht haben. Jede weitere Kürzung verschiebt diese Rechnung zusätzlich zulasten der Betriebe.

„Ausgebildet wird im Betrieb. Die Betriebe zahlen die Vergütung, stellen Ausbilder, Werkstatt und Material und tragen ihren Anteil an den Lehrgangskosten. Wer jetzt bei der fachlichen Qualifizierung unseres Nachwuchses spart, macht das Ausbildungsengagement für kleine Betriebe zur Kostenfrage – und das in einem Handwerk, das gegen den Trend ausbildet“, sagt TSD-Präsident Thomas Radermacher.

„Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der dualen Ausbildung. Sie stellt sicher, dass Auszubildende unabhängig von der Größe ihres Ausbildungsbetriebs alle wesentlichen Fertigkeiten und Technologien ihres Berufs erlernen. Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung dort, wo einzelne Betriebe nicht alle Inhalte selbst vermitteln können“, ergänzt TSD-Hauptgeschäftsführerin Dr. Katharina Gamillscheg.

TSD fordert, den ÜLU-Bundeszuschuss für 2027 mindestens auf dem vom Bundestag beschlossenen Niveau von 90 Mio. Euro zu halten. Die Förderpauschalen müssen so bemessen sein, dass der Betriebsanteil ein Drittel der tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Zudem müssen beide Förderlinien in der mittelfristigen Finanzplanung verankert und die ÜBS-Investitionsmittel wieder auf 55 Mio. Euro angehoben werden.

„Der Bundestag hat die Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für 2026 erhöht, die Länder haben nachgezogen. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Die gemeinsame Verantwortung für die berufliche Bildung muss auch 2027 Bestand haben. Gerade in Zeiten, in denen Defizite im Bildungssystem offen zutage treten, dürfen wir die Stärken der beruflichen Bildung nicht infrage stellen“, betont Radermacher.

Hintergrund Ausbildung
Mit einer Ausbildungsquote von 23,75 Prozent zählt das Tischler- und Schreinerhandwerk zu den ausbildungsstarken Gewerken im Handwerk. 2025 bildeten 8.212 Betriebe aus und qualifizierten 16.631 Auszubildende. Damit liegt die Ausbildungsquote deutlich über dem Durchschnitt des Handwerks von 14,91 Prozent. Tischler und Schreiner gehören sowohl bei Männern als auch bei Frauen seit Jahren zu den meistgewählten Ausbildungsberufen im Handwerk. (Quelle: ZDH)

Quelle: PM 10-2026 von TSD