Betriebswirtschaft
Die Checklisten dienen nur einem ersten Gesamtüberblick. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.
Hierzu steht Ihnen gerne unsere betriebswirtschaftliche Beraterin zur Verfügung:
Björn Voigt
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Betriebswirtschaftlicher Berater
T. +49 (0)511 / 62 70 75-18
F. +49 (0)511 / 62 70 75-58
voigt@tischlernord.de




Unfall, Krankenhausaufenthalt oder Todesfall – viele Betriebe sind auf unerwartete Situationen nicht ausreichend vorbereitet. Die Folge: Oft droht eine existentielle Schieflage bis hin zur Insolvenz. Die Liste der Betroffenen kann lang werden: von Mitarbeitern über Kunden bis hin zu Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.
Anhaltspunkte dafür, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, dass das Unternehmen ohne den Inhaber fortbesteht und die Arbeitsplätze erhalten bleiben können, entnehmen Sie bitte den Checklisten.
Björn Voigt
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Betriebswirtschaftlicher Berater
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Pflicht zur XRechnung und was Unternehmen tun können
Den Anfang machen der Bund und das Land Bremen: Unternehmen, die mit diesen öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, müssen ihre Rechnungen seit dem 27. November 2020 zwingend elektronisch stellen. Dieser Pflicht, die perspektivisch auch die übrigen Bundesländer sukzessive einführen wird, ist aber keineswegs mit einem schlichten PDF-Dokument Genüge getan. Vielmehr müssen es Formate sein, die eine automatisierte elektronische Weiterverarbeitung erlauben.
Dies betrifft nicht nur Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern. Bei genauerer Betrachtung, welche Kundenkreise konkret darunter fallen, zeigt sich, dass dies etwa auch die Deutsche Bahn mit ihren Tochterunternehmen oder kommunale Einrichtungen wie Schulen oder Bäder sind. Nach Expertenschätzung werden daher künftig beinahe alle Unternehmen mindestens einmal im Jahr mit der XRechnung zu tun haben. Wie Unternehmen die Umstellung auf die E-Rechnung konkret Schritt für Schritt bewerkstelligen, beleuchtet Teil II der Textserie.




Zum 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Ein Merkblatt zu dem Thema finden Sie unten zum Download (Login erforderlich).



















































