Gesellenprüfungstermin – Antrag auf Verlängerung der Ausbildung wegen Corona nur mit Zustimmung des Ausbilders

Der ZDH hat eine Klarstellung hinsichtlich der Durchführung von Gesellenprüfungen erst nach Ende der Ausbildung vorgenommen.

Der Antrag auf Verlängerung der Ausbildung bedarf der Zustimmung des Ausbilders.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) vom 31.03.2020 an die Handwerkskammern: Sofern Gesellenprüfungen aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie erst nach Ende der Ausbildung abgelegt werden können, wird empfohlen, dass Handwerkskammern Anträgen auf Verlängerung der Ausbildung bis zum nächsten Prüfungstermin wegen der atypischen Ausnahmesituation der Corona-Epidemie großzügig - in Anlehnung an die Regelungsabsicht des § 27 c Absatz 2 HwO / § 8 Absatz 2 BBiG - stattgeben. Die Entscheidung der Kammer auf Verlängerung sollte von einem gemeinsamen Willen des Auszubildenden und des Betriebs getragen sein, sei es durch einen gemeinsam gestellten Antrag oder aufgrund nachträglicher Zustimmung des Betriebes.
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